Eingabetermine
Der Stiftungsrat entscheidet üblicherweise über Förderanträge jeweils im Mai und November jeden Jahres.
Momentan haben wir bis zum 30. November 2023 einen Antragsstopp.
Nächste Eingabefrist: 1. Dezember 2023 bis 22. März 2024 (Stiftungssratssitzung Mai/Juni 2024)
Schritt 1
Erstanfrage
Bitte schicken Sie uns eine kurze Projektskizze NUR PER EMAIL an info(at)maxkohler-stiftung.ch.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen eine Antwort, ob Sie zur Einreichung eines vollständigen Gesuchs eingeladen werden.
- Prüfen Sie bitte vorab unbedingt die Förder-/Ausschlusskriterien
- Bitte Anfragen nur in Deutsch oder Englisch
- Anfragen auf dem Postweg werden nicht bearbeitet.
Schritt 2
Förderantrag - nur auf Einladung
Falls Sie eine Einladung erhalten haben, reichen Sie bitte das vollständige Gesuch über unser Online-Tool ein:
1) Registrierung im MKS Online-Tool
2) Eingabe von Rahmendaten sowie Hochladen der vollständigen Pflichtunterlagen:
- Antragsdossier (bitte lesen Sie dazu das Merkblatt Förderantrag )
- Budget- und Finanzierungsplan
- Statuten
- Verzeichnis der Mitglieder des Vorstands/Stiftungsrats
- Aktuellste Jahresrechnung
Hinweise zum Ausfüllen
- Nutzen Sie als Browser Chrome/Firefox/Microsoft Edge. Internet Explorer wird nicht (!) unterstützt.
- Es kommt leider vor, dass Emails aus dem System im Spam-Filter landen (z.B. bei der Registrierung). Schauen Sie bitte dort nach, bevor Sie die Stiftung kontaktieren.
Schritt 3
Ihr Antrag wird sorgfältig durch die Geschäftsleitung geprüft, was meist mit einem persönlichen Gespräch, Besuch vor Ort oder Konsultation von Experten einhergeht. Planen Sie daher bitte genug Zeit ein, da bis zur Entscheidung mehrere Monate vergehen können.
Im Falle einer positiven Vorprüfung durch die Geschäftsleitung werden alle Anträge
- ab CHF 10'000 dem Stiftungsrat zum Beschluss vorgelegt. Termine werden oben auf dieser Seite bekanntgegeben.
- bis CHF 10'000 von Präsidium und Geschäftsleitung fortlaufend entschieden.
Allgemeines
- Erstanfragen und Förderanträge werden ausschliesslich auf elektronischem Weg entgegengenommen.
- Eine positive Beurteilung durch die Geschäftsleitung während des Antragsprozesses ist noch keine Förderzusage.
- Bei Förderbeiträgen über CHF 50'000 werden wir eine Fördervereinbarung mit Ihnen abschliessen.
- Bitte nehmen Sie vor der Einreichung von Erstanfragen und Förderanträgen unsere Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis.